Ein kleiner Leitfaden zur schnellen Orientierung bei einem Sterbefall
Der Arzt ist zuerst zu rufen. Er stellt offiziell den Tod fest.
Der Bestatter kommt und überführt den Verstorbenen in das Bestattungsinstitut.
Die Familie berät sich über die gewünschte Vorgehensweise über Termin und Art der Bestattung des Angehörigen und legt mit dem Bestatter die weitere Vorgehensweise fest. Kommt es zu einer Sargbestattung, wird der Verstorbene zur Leichenhalle des Friedhofs überführt. Ist eine Urnenbeisetzung erwünscht, wird der Verstorbene in ein nächstgelegenes Krematorium überführt. Eine mögliche Traueranzeige für die Zeitung wird mit dem Bestatter besprochen und auf den Weg gebracht. Trauerkarten werden vom Bestatter gedruckt und der Trauerfamilie zum eigenen Versand zur Verfügung gestellt.
Der Bestatter legt mit dem Pfarramt den Beerdigungstermin fest. Dieser kann herkömmlich zwischen vier und vierzehn Tagen nach dem Sterbedatum liegen. Der Bestatter informiert den Friedhofsverwalter. Gemeinsam wird die zu belegende Grabstelle festgelegt.
Der Pastor verabredet sich mit der Trauerfamilie für ein Trauergespräch.
Das Trauergespräch dauert ein bis zwei Stunden und kann privat wie auch im Pfarrhaus geführt werden.
Der Pastor erstellt die Traueransprache und informiert die Pfarrsekretärin, den Küster und den Organisten.
In Absprache mit dem Bestatter kann die Trauerfamilie von dem Verstorbenen in den Aufbahrungsräumen der Leichenhalle Abschied nehmen.
Der Sarg oder die Urne wird am Tag der Beisetzung in der Friedhofskapelle aufgebahrt.
Mit Gebeten, Liedern, Bibeltexten, der Ansprache und dem Segenszuspruch nimmt die Trauergemeinde in der Friedhofskapelle von dem Verstorbenen würdig und persönlich Abschied.
Nach den Sargträgern und dem Pastor kann jeder Einzelne an das Grab treten und sich mit einem persönlichen Gebet, dem dreimaligen Erdwurf, einer Blume oder Blütenblättern von dem Verstorbenen verabschieden. Das Grab wird anschließend mit Erde zugedeckt. Der Blumenschmuck aus der Kapelle wird auf das Grab gelegt.
Die Trauerfamilie trifft zur anschließenden Kaffee- oder Teetafel entweder privat oder in einem geeigneten Gasthaus.
Die Trauerfamilie entscheidet über den zu beauftragenden Steinmetz für den Grabstein und die Grabumrandung. Diese haben die Ordnung des jeweiligen Friedhofs zu beachten.
Der Bestatter, der Steinmetz und die Friedhofsverwaltung der Kirchengemeinde erstellen separat eine Rechnung an die Trauerfamilie.
Die Kirchengemeinde trägt die Daten des Trauerfalls und der Beerdigung nach Erhalt der Sterbeurkunde in die eigenen Kirchenbücher ein.
Sebastian Borghardt